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Besichtigung vor Ort in Taunusstein, Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis (06128) 93 73 382
Kfz-Sachverständigenbüro Karim

Ratgeber

Nach dem Unfall: Was jetzt zu tun ist

Die ersten Stunden nach einem Unfall entscheiden oft darüber, ob Sie Ihren Schaden später vollständig ersetzt bekommen. Diese Punkte helfen dabei.

Besichtigung anfragen (06128) 93 73 382

In dieser Reihenfolge

  1. Unfallstelle sichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Verletzte versorgen und im Zweifel Polizei und Rettungsdienst rufen: 110 und 112.

  2. Beweise festhalten

    Fotos von beiden Fahrzeugen, der Endstellung und der Umgebung. Namen, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners notieren, dazu Zeugen.

  3. Nichts unterschreiben

    Kein Schuldanerkenntnis vor Ort. Der Unfallbericht dient nur der Aufnahme des Hergangs.

  4. Eigenen Gutachter beauftragen

    Rufen Sie uns an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wir besichtigen es dort, wo es steht.

Was Geschädigte uns fragen

Wer bezahlt das Gutachten?

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, gehören die Kosten des Gutachtens zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Bei einer Mithaftung übernimmt sie die Kosten anteilig. Im Kaskofall und bei Wertgutachten zahlt der Auftraggeber.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag.

Ab wann lohnt sich ein Vollgutachten?

Die Gerichte ziehen die Grenze bei rund 750 Euro Schadenshöhe. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Ob Ihr Schaden darüber liegt, lässt sich von außen oft nicht erkennen; wir sagen es Ihnen nach einem Blick auf das Fahrzeug.

Wo wird mein Fahrzeug repariert?

Das entscheiden Sie. Das Gutachten legt fest, was der Schaden kostet, nicht wer ihn repariert. Sie können auch fiktiv abrechnen und sich den Betrag auszahlen lassen.

Was steht im Gutachten?

Reparaturkosten nach Herstellervorgabe, die merkantile Wertminderung, bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert, die voraussichtliche Reparaturdauer und damit der Nutzungsausfall, dazu eine vollständige Fotodokumentation.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Bei strittiger Schuldfrage hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht; auch dessen Kosten trägt bei klarer Haftung die Gegenseite.

Unfall gehabt? Rufen Sie an.

Am besten bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten nötig ist, und kommen zur Besichtigung zu Ihnen.

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