Haftpflichtschaden
Vollgutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Mehr dazuUnabhängiger Kfz-Sachverständiger in Taunusstein
Nach einem Unfall steht Ihnen ein eigener, unabhängiger Gutachter zu. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht, und halten Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig fest. Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten.
Vom Unfallschaden bis zur Wertermittlung. Wir besichtigen alle Marken und Fahrzeugarten, vom Kleinwagen bis zum Transporter.
Vollgutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Mehr dazuGutachten für den Schaden, den Ihre eigene Teil- oder Vollkasko übernimmt, etwa nach Wildunfall, Hagel oder selbst verschuldetem Unfall.
Mehr dazuFür kleinere Schäden, bei denen ein Vollgutachten nicht nötig ist, ein reiner Kostenvoranschlag aber zu wenig belegt.
Mehr dazuWas ist das Fahrzeug wert? Für Kauf und Verkauf, Leasingrückgabe, Erbe, Scheidung oder die Versicherung.
Mehr dazuWertermittlung für klassische Fahrzeuge und die gerichtsfeste Dokumentation von Mängeln und Reparaturen.
Mehr dazuDas lässt sich meist in einem kurzen Telefonat klären. Schildern Sie den Schaden, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist und wer die Kosten trägt.
(0163) 63 63 585Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell und bietet einen eigenen Sachverständigen an. Der arbeitet in ihrem Auftrag. Sie haben das Recht, selbst einen Gutachter zu beauftragen, und die Versicherung muss dessen Kosten übernehmen.
Wir erfassen den Schaden vollständig: sichtbare und verdeckte Beschädigungen, Reparaturweg nach Herstellervorgabe, merkantile Wertminderung und die Dauer des Nutzungsausfalls. Das Gutachten geht an Sie und auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt.
Die ersten Stunden nach einem Unfall entscheiden oft darüber, ob Sie Ihren Schaden später vollständig ersetzt bekommen. Diese Punkte helfen dabei.
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Verletzte versorgen und im Zweifel Polizei und Rettungsdienst rufen: 110 und 112.
Fotos von beiden Fahrzeugen, der Endstellung und der Umgebung. Namen, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners notieren, dazu Zeugen.
Kein Schuldanerkenntnis vor Ort. Der Unfallbericht dient nur der Aufnahme des Hergangs.
Rufen Sie uns an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wir besichtigen es dort, wo es steht.
Am besten bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten nötig ist, und kommen zur Besichtigung zu Ihnen.