Einsatzgebiet · Idstein
Kfz-Gutachter für Idstein und das Idsteiner Land
Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems liegen von Taunusstein aus gleich um die Ecke. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder dort, wohin das Fahrzeug nach dem Unfall gebracht wurde.
Mit der A3 und den Anschlussstellen Idstein und Niedernhausen kommen hier viele Autobahnunfälle hinzu. Nach einem solchen Unfall steht das Fahrzeug oft auf dem Hof des Abschleppunternehmens. Dort können wir es besichtigen – fragen Sie den Abschleppdienst nach der Adresse und geben Sie sie bei der Anfrage an.
Wichtig dabei: Auf dem Abschlepphof laufen Standgebühren, Tag für Tag. Je früher die Besichtigung, desto eher ist klar, ob sich die Reparatur lohnt, und desto eher kann das Fahrzeug weg.
Gut zu wissen
- Anfahrt ab Taunusstein
- etwa 15 bis 30 Minuten, Waldems am längsten
- Polizei
- Polizeistation Idstein, Gerichtsstraße 3, 65510 Idstein – zuständig für Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems. Unfälle auf der A3 nimmt die Polizeiautobahnstation Wiesbaden in Medenbach auf.
- Gericht
- Amtsgericht Idstein (für Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems), in zweiter Instanz Landgericht Wiesbaden.
Hier besichtigen wir
Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht. Diese Orte fahren wir an:
Idstein
Kernstadt · Dasbach · Ehrenbach · Eschenhahn · Heftrich · Kröftel · Lenzhahn · Nieder-Oberrod · Walsdorf · Wörsdorf
Hünstetten
Bechtheim · Beuerbach · Görsroth · Kesselbach · Ketternschwalbach · Limbach · Oberlibbach · Strinz-Trinitatis · Wallbach · Wallrabenstein
Niedernhausen
Kernort · Engenhahn · Königshofen · Niederseelbach · Oberjosbach · Oberseelbach
Waldems
Bermbach · Esch · Reichenbach · Steinfischbach · Wüstems
Häufige Fragen aus Idstein
Mein Auto wurde nach dem Unfall auf der A3 abgeschleppt. Was jetzt?
Lassen Sie sich vom Abschleppdienst die Adresse des Hofs geben und rufen Sie uns an. Wir besichtigen das Fahrzeug dort. Unterschreiben Sie beim Abschleppdienst keinen Reparaturauftrag, bevor der Schaden begutachtet ist.
Wer bezahlt die Standgebühren?
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, gehören auch angemessene Abschlepp- und Standkosten zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss. Sie sollten die Standzeit aber nicht unnötig verlängern – deshalb zügig begutachten lassen.