Besichtigung vor Ort in Taunusstein, Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis (06128) 93 73 382 (0163) 63 63 585
Kfz-Sachverständigenbüro Karim

Einsatzgebiet · Idstein

Kfz-Gutachter für Idstein und das Idsteiner Land

Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems liegen von Taunusstein aus gleich um die Ecke. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder dort, wohin das Fahrzeug nach dem Unfall gebracht wurde.

Besichtigung anfragen (0163) 63 63 585

Mit der A3 und den Anschlussstellen Idstein und Niedernhausen kommen hier viele Autobahnunfälle hinzu. Nach einem solchen Unfall steht das Fahrzeug oft auf dem Hof des Abschleppunternehmens. Dort können wir es besichtigen – fragen Sie den Abschleppdienst nach der Adresse und geben Sie sie bei der Anfrage an.

Wichtig dabei: Auf dem Abschlepphof laufen Standgebühren, Tag für Tag. Je früher die Besichtigung, desto eher ist klar, ob sich die Reparatur lohnt, und desto eher kann das Fahrzeug weg.

Gut zu wissen

Anfahrt ab Taunusstein
etwa 15 bis 30 Minuten, Waldems am längsten
Polizei
Polizeistation Idstein, Gerichtsstraße 3, 65510 Idstein – zuständig für Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems. Unfälle auf der A3 nimmt die Polizeiautobahnstation Wiesbaden in Medenbach auf.
Gericht
Amtsgericht Idstein (für Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems), in zweiter Instanz Landgericht Wiesbaden.

Hier besichtigen wir

Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht. Diese Orte fahren wir an:

Idstein

Kernstadt · Dasbach · Ehrenbach · Eschenhahn · Heftrich · Kröftel · Lenzhahn · Nieder-Oberrod · Walsdorf · Wörsdorf

Hünstetten

Bechtheim · Beuerbach · Görsroth · Kesselbach · Ketternschwalbach · Limbach · Oberlibbach · Strinz-Trinitatis · Wallbach · Wallrabenstein

Niedernhausen

Kernort · Engenhahn · Königshofen · Niederseelbach · Oberjosbach · Oberseelbach

Waldems

Bermbach · Esch · Reichenbach · Steinfischbach · Wüstems

Häufige Fragen aus Idstein

Mein Auto wurde nach dem Unfall auf der A3 abgeschleppt. Was jetzt?

Lassen Sie sich vom Abschleppdienst die Adresse des Hofs geben und rufen Sie uns an. Wir besichtigen das Fahrzeug dort. Unterschreiben Sie beim Abschleppdienst keinen Reparaturauftrag, bevor der Schaden begutachtet ist.

Wer bezahlt die Standgebühren?

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, gehören auch angemessene Abschlepp- und Standkosten zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss. Sie sollten die Standzeit aber nicht unnötig verlängern – deshalb zügig begutachten lassen.

Was nach jedem Unfall gilt

Unfall gehabt? Rufen Sie an.

Am besten bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten nötig ist, und kommen zur Besichtigung zu Ihnen.

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