Haftpflichtschaden
Vollgutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallgegners.
- Reparaturkosten nach Herstellervorgabe
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden
- Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasse
- Fotodokumentation aller Schäden
- Auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt