Einsatzgebiet · Bad Schwalbach
Kfz-Gutachter für Bad Schwalbach und das Aartal
Bad Schwalbach, Hohenstein, Aarbergen, Heidenrod und Schlangenbad gehören mit Taunusstein zum selben Polizei- und Gerichtsbezirk. Wir kennen die Wege und kommen zur Besichtigung zu Ihnen.
Auf den Landstraßen durch den Taunus gehört der Wildunfall zu den häufigsten Schäden, vor allem in der Dämmerung im Herbst und Frühjahr. Den zahlt in der Regel die Teilkasko. Dafür brauchen Sie eine Wildunfallbescheinigung – die stellt die Polizei oder der zuständige Jagdpächter aus. Das Tier dürfen Sie nicht mitnehmen.
Für die Versicherung zählt, dass der Schaden eindeutig vom Wild stammt. Fotografieren Sie deshalb die Unfallstelle und Haare oder Blut am Fahrzeug, bevor Sie weiterfahren oder waschen. Diese Spuren halten wir im Gutachten fest.
Gut zu wissen
- Anfahrt ab Taunusstein
- etwa 20 bis 35 Minuten, Heidenrod am längsten
- Polizei
- Polizeistation Bad Schwalbach, Emser Straße 27 – zuständig für Bad Schwalbach, Taunusstein, Aarbergen, Heidenrod, Hohenstein und Schlangenbad. In Taunusstein gibt es zusätzlich den Polizeiposten in der Aarstraße 133.
- Gericht
- Amtsgericht Bad Schwalbach (für Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Schlangenbad und Taunusstein), in zweiter Instanz Landgericht Wiesbaden.
Hier besichtigen wir
Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht. Diese Orte fahren wir an:
Bad Schwalbach
Kernstadt · Adolfseck · Fischbach · Heimbach · Hettenhain · Langenseifen · Lindschied · Ramschied
Hohenstein
Born · Breithardt · Burg-Hohenstein · Hennethal · Holzhausen über Aar · Steckenroth · Strinz-Margarethä
Aarbergen
Daisbach · Hausen über Aar · Kettenbach · Michelbach · Panrod · Rückershausen
Schlangenbad
Kernort · Bärstadt · Georgenborn · Hausen vor der Höhe · Niedergladbach · Obergladbach · Wambach
Heidenrod
alle Ortsteile
Häufige Fragen aus Bad Schwalbach
Wildunfall – brauche ich überhaupt einen Gutachter?
Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden schickt die Teilkasko meist einen eigenen Sachverständigen. Ein eigenes Gutachten lohnt sich, wenn Sie dessen Bewertung überprüfen lassen wollen oder die Versicherung bezweifelt, dass es ein Wildunfall war.
Das Tier ist weggelaufen. Zahlt die Versicherung trotzdem?
Ja, wenn sich der Wildunfall belegen lässt: Spuren am Fahrzeug, Fotos der Unfallstelle und die Bescheinigung von Polizei oder Jagdpächter. Melden Sie den Unfall deshalb sofort, auch wenn kein Tier mehr zu sehen ist.